Allgemeine Verkaufs-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen der Firma
Gartenbau Salzwedel GmbH

I Begriffsbestimmungen

I.1 Verwender

Verwender ist die Gartenbau Salzwedel GmbH, Hoyersburger Straße 48, 29410 Salzwedel.

I.2 Kunde

Kunde ist der Besteller, Auftraggeber oder Käufer, der mit dem Verwender in Geschäftsbeziehungen tritt.

I.3 AGB

AGB sind diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Gartenbau Salzwedel GmbH.

II Anwendungsbereich

II.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Gartenbau Salzwedel GmbH gelten für alle im Rahmen des Geschäftsbetriebes des Verwenders getätigten Rechtsgeschäfte mit Kunden, bei denen es sich ausschließlich um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Das gesamte Angebot des Verwenders richtet sich nicht an Verbraucher, sondern ausschließlich an Wiederverkäufer. Mit der Registrierung für den Online-Shop bestätigt der Kunde, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein.

II.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Für alle – auch künftigen – Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verwenders gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ausschließlich die vorliegenden AGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Verwender nicht an; den Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verwender in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden seine vertraglichen Pflichten vorbehaltlos erfüllt. Eine Änderung dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Verwenders bzw. einer schriftlichen Vereinbarung.

III Vertragsschluss, Mindestbestellwert

III.1 Vertragsschluss

Darstellungen von Waren sind noch keine Angebote im Sinne des § 145 BGB. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Sie sind als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe von Bestellungen zu verstehen.

Die Bindungsfrist des Kunden an die von ihm aufgegebene Bestellung beträgt zwei Wochen ab Zugang beim Verwender, falls er bei Aufgabe der Bestellung nichts anderes bestimmt.

Ein Auftrag kommt erst dadurch zustande, dass der Verwender die Bestellung des Kunden durch schriftliche Bestätigung annimmt. Es genügt eine Bestätigung in elektronischer Form.

III.2 Mindestbestellwert

Der Mindestbestellwert entspricht zwei CC-Containern (Container der Firma Container Centralen, Modell: CC-Container).

IV Lieferung, Lieferbeschränkungen, Höhere Gewalt

IV.1 Teillieferung

Grundsätzlich werden alle Produkte, die Gegenstand einer Bestellung sind, in einer Lieferung angeliefert. Der Verwender ist aber auch berechtigt, Aufträge in Teillieferungen auszuführen, falls nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde kann die Annahme von Teillieferungen nur dann berechtigt verweigern, wenn er an der Teillieferung objektiv kein Interesse hat. Die Verweigerung der Annahme ist schriftlich zu erklären, mit der Weigerung ist zugleich das mangelnde objektive Interesse zu begründen.

IV.2 Lieferbeschränkungen

Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, der dem Verwender, seinen Zulieferern oder Erfüllungsgehilfen die vertragsgemäße Leistungserbringung in sachlicher und zeitlicher Hinsicht unmöglich macht, benachrichtigt der Verwender den Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis von dem Vorfall. Der Verwender hat die dadurch bedingte Verzögerung oder Unmöglichkeit nicht zu vertreten. Während der Dauer des Ereignisses ist der Verwender von seiner Leistungspflicht befreit, bis zum Ablauf von drei Monaten ab Ereigniseintritt. Erstreckt sich die höhere Gewalt über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten ab Ereigniseintritt, können die Parteien vom Vertrag zurücktreten.

IV.3 Höhere Gewalt

Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Verwenders liegen und deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen durch den Verwender nicht verhindert werden können. Hierzu zählen unter anderem: Krieg, kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, Revolution, Rebellion, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Tumult, Ausschreitungen, Blockade, Embargo, Regierungsanordnung, Sabotage, Streik, Bummelstreik, Aussperrung, Epidemien, Feuer, Überschwemmungen, Sturmfluten, Taifun, Orkan oder andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Erdrutsch oder Blitzschlag.

V Zahlungsbedingungen

V.1 Fälligkeit

Die Rechnungen des Verwenders sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

V.2 Vorkasse, Nachnahme

Der Verwender behält sich das Recht vor, Vorkasse zu verlangen oder die Lieferung per Nachnahme vorzunehmen.

V.3 Teillieferungen

Soweit in Absprache mit dem Kunden oder nach Ziffer IV.1 der AGB Teillieferungen erfolgen, ist der Verwender berechtigt, jede Teillieferung einzeln abzurechnen

V.4 Anrechnung

Zahlungen des Kunden werden, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung im Einzelfall – stets auf die älteste offene Forderung angerechnet. Die Anrechnung erfolgt dabei nach der gesetzlichen Regelung des § 367 BGB, d.h. zuerst auf die Kosten, dann auf etwaige Zinsen und zuletzt auf die jeweilige Hauptforderung. Eine anderweitige Leistungsbestimmung des Schuldners ist unbeachtlich.

VI Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, Gewährleistungsansprüche

VI.1 Untersuchungsobliegenheit

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 12 Stunden ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung oder die Übermittlung per Telefax.

VI.2 Rügeobliegenheit

Der Kunde hat nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Zeigt der Kunde Mängel an, so hat er dem Verwender Gelegenheit zu geben, diese selbst zu untersuchen oder durch beauftragte Dritte untersuchen zu lassen.

VI.3 Gewährleistungsansprüche

Macht der Kunde berechtigte Gewährleistungsansprüche geltend, ist der Verwender zunächst nur zur Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) verpflichtet. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten.

VII Eigentumsvorbehalt

Der Verwender behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller sich aus dem zugrunde liegenden Vertrag zustehenden Forderungen – einschließlich etwaiger Kosten, Zinsen und Verzugsschäden – vor.

Die vom Verwender gelieferte Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung so zu kennzeichnen, dass sie jederzeit als vom Verwender geliefert identifiziert werden kann.

VIII Schadensersatzansprüche

VIII.1 Verjährung

Soweit dem Kunden Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln zustehen, die nicht durch die vorstehenden Vereinbarungen oder Ziffer VIII.2. ausgeschlossen sind, verjähren diese in 12 Monaten.

VIII.2 Ausschluss

Mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verwender oder einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, und sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verwender, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sind Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

IX Schlussbestimmungen

IX.1 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen aus Verträgen zwischen dem Verwender und dem Kunden ist Salzwedel.

IX.2 Anwendbarkeit des UN Kaufrechts

Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich abbedungen.

IX.3 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Verwender und dem Kunden ist – sofern nicht nach dem Gesetz ein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist – der Gerichtsstand Salzwedel vereinbart.

IX.4 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der in den AGB enthaltenen Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, anstatt der unwirksamen Klausel eine dieser in wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommende Vereinbarung zu treffen.